{ "description": "Sobald die durchgängige Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen beträgt oder der Vertragsarzt/die Vertragsärztin über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in je-der dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Vertragsarztes/der Vertragsärztin für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt/die Ärztin beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist.", "_filename": "KBV_EX_EAU_7_weeks.json", "package_name": "kbv.ita.eau", "date": "2022-08-15", "derivation": "constraint", "publisher": "Kassenärztliche Bundesvereinigung", "fhirVersion": "4.0.1", "name": "KBV_EX_EAU_7_weeks", "mapping": [ { "uri": "http://hl7.org/v3", "name": "RIM Mapping", "identity": "rim" } ], "abstract": false, "type": "Extension", "experimental": null, "resourceType": "StructureDefinition", "title": null, "package_version": "1.1.0-PreRelease", "status": "active", "id": "336e8d7d-506e-4c19-96d7-1c1635758ec2", "kind": "complex-type", "url": "https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_EX_EAU_7_weeks", "context": [ { "type": "element", "expression": "Condition" } ], "version": "1.1.0", "differential": { "element": [ { "id": "Extension", "max": "1", "path": "Extension", "short": "ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall", "definition": "Sobald die durchgängige Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen beträgt oder der Vertragsarzt/die Vertragsärztin über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in je-der dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Vertragsarztes/der Vertragsärztin für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt/die Ärztin beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist." }, { "id": "Extension.url", "path": "Extension.url", "fixedUri": "https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_EX_EAU_7_weeks" }, { "id": "Extension.value[x]", "min": 1, "path": "Extension.value[x]", "type": [ { "code": "boolean" } ], "short": "ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall", "slicing": { "rules": "closed", "discriminator": [ { "path": "$this", "type": "type" } ] }, "definition": "Sobald die durchgängige Dauer der Arbeitsunfähigkeit mehr als 6 Wochen beträgt oder der Vertragsarzt/die Vertragsärztin über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in je-der dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Vertragsarztes/der Vertragsärztin für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt/die Ärztin beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist." }, { "id": "Extension.value[x]:valueBoolean", "min": 1, "path": "Extension.value[x]", "type": [ { "code": "boolean" } ], "sliceName": "valueBoolean" } ] }, "baseDefinition": "http://hl7.org/fhir/StructureDefinition/Extension" }